Die Fraktion der Grünen bringt im Umweltausschuss einen Antrag ein, der vorsieht, in Zukunft private Osterfeuer nicht mehr zu genehmigen. Es sollen ausschließlich zwei bis drei öffentlich organisierte Brauchtums-Osterfeuer an dafür geeigneten Orten angeboten werden.
Seit 2017 setzt sich die grüne Fraktion mit Nachdruck dafür ein, private Osterfeuer einzustellen. Jedes Jahr belasten bis zu mehr als 180 angemeldete (laut Ordnungsamt) private Osterfeuer die gesamten Norderstedter Wohngebiete und führen zu starker Luftverschmutzung, mit erheblichen gesundheitlichen Gefahren.
Die Luftbelastung ist am Ostersamstag und über die Feiertage insbesondere durch Feinstaub, hohe CO2 Emissionen und Giftstoffe, die bei der Verbrennung entstehen, deutlich erhöht.
Die Atemluft führt zu starken Reizungen. Besonders Kinder und ältere Bürgerinnen und Bürger sind von diesen Gesundheitsgefahren betroffen. Es ist die Pflicht, dass die Verantwortlichen der Stadt (Politik und Verwaltung) gemeinsam die Gesundheit der Norderstedter Bevölkerung in den Fokus rücken und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Konsens gibt es innerhalb der Bundesländer, dass öffentliche Osterfeuer zur Brauchtumspflege gehören. Sie sollten an wenigen geeigneten Stellen der Stadt/Kommune fachgerecht z. B. von der Feuerwehr oder Vereinen angeboten werden.
Private Osterfeuer werden z. B. in Niedersachsen und vielen anderen Städten und Kommunen in ganz Norddeutschland in der Regel verboten.
Getreu dem Motto der Stadt: „Zusammen. Zukunft. Leben.“ sollte Rücksicht auf die Gesundheit der Bevölkerung genommen werden und wissenschaftliche Erkenntnisse ernst genommen werden.
Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN Norderstedt
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22846 Norderstedt
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